
General Terms and Conditions
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam „Produkte“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Ski- und Bikeregion Adelboden-Lenk (nachfolgend „Skiregion“) erbringen.
Für sämtliche Angaben (inklusive Preis-Angaben) behalten wir uns allfällige Änderungen vor.
Mit dem Kauf eines Produktes der Skiregion anerkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Produkte des Tarifverbundes.
Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen der Skiregion für diese jeweiligen Dienstleistungen geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen.
Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der Skiregion bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Der Vertrag mit der Skiregion kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, seitens des Kunden, d.h. mit dem Kauf von einem oder mehreren gesellschaftseigenen Produkten, zustande.
Online-Bestellungen kommen nur zustande, wenn sie seitens Skiregion schriftlich (per Post oder per Mail) bestätigt werden. Ab Bestätigungsversand werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.
Die Leistungen der Skiregion ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Bergbahnenprospekten, dem Angebotsbeschrieb im Webshop, den elektronischen Medien oder weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialpreise, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich (per Post oder per Mail) bestätigt worden sind.
Der Weiterverkauf von bei der Skiregion gebuchten Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die Skiregion ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere, wenn der Kunde bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
Der Kauf erfolgt zum jeweils besten, aktuell günstigsten Tagespreis, der für das gewählte Aufenthaltsdatum im Webshop oder an der Kasse verfügbar ist. In der Datenbank verfügbare Last-Minute, Saison-, Wochenend- oder besondere Aktionspreise werden bei der Buchung berücksichtigt (ausgenommen exklusive Promotionen mit spezifischen Partnern). Es kann unter Umständen zu Preisschwankungen während dem Buchungsprozess kommen. Der Kunde wird in solch einem Fall vor dem Bezahlvorgang darauf hingewiesen.
Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der Skiregion zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der Skiregion. Preisänderungen sind auf einen beliebigen Termin möglich.
Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Änderung von Steuer- oder andern massgeblichen Abgabesätzen berechtigt die Skiregion, ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen.
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF). Preisangaben in Fremdwährung sind Richtwerte und werden zu aktuellen Tageskursen der Skiregion verrechnet. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.
Zuzüglich zu den Preisen der Tickets wird ein Depot von CHF 5.00 für den Datenträger (KeyCard) verrechnet. Das Depot wird bei Rückgabe der KeyCard zurückerstattet. Ein defekter Datenträger wird gegen eine Bearbeitungsgebühr plus das erneute Depot von CHF 5.00 ersetzt. Die KeyCard kann wiederholt an den Verkaufsstellen der Skiregion sowie im Webshop aufgeladen werden.
Geldrückgabe bitte sofort nachzählen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist.
Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellten Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen.
Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist die Skiregion berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.
Die Skiregion behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse ist eine Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer (CVC) anzugeben. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Skiregion.
Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die Skiregion zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Banküberweisungs- und Checkgebühren gehen zu Lasten des Absenders.
6.1. Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung
Die auf der Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches die Skiregion innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail annehmen kann, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung, gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine von der Skiregion zur Verfügung gestellt. Die Zahlung erfolgt als Vorauskasse gegen Rechnung oder mit Kreditkartenzahlung. Die bezahlten Gutscheine werden kostenlos via E-Mail versendet und können vom Kunden selbst ausgedruckt werden. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Vorauskasse per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der Skiregion gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit, und die Skiregion ist berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.
6.2. Gutscheine
Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der Skiregion mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von der Skiregion abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Skiregion, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Skiregion ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufge-führten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garan-tiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte die Skiregion aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Skiregion als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zu-rückgegriffen werden.
6.3. Gültigkeit, Gültigkeitsdauer
Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum. Leistungsgutscheine sind ein Jahr gültig. Danach sind sie noch dem Wert entsprechend einlösbar.
Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärsbillette, usw.), werden nach Ablauf nicht verlängert.
Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.
6.4. Barablöse, Rechnungslegung
Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wert ist nicht möglich. Die Ausstellung einer mehrwertsteuerkonformen Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
6.5. Umtausch, Rücktrittsrecht
Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Wiederrufs-)erklärung innerhalb von 14 Tagen bei der Skiregion eingeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch die Skiregion geleistet werden.
Die Skiregion legt Wert auf den Schutz der verarbeiteten Daten. Die Datenschutzerklärung der Skiregion ist auf der Homepage www.adelboden-lenk.ch publiziert. Sie bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.
Allfällige Beanstandungen der Fahrkartenbesitzer, welche die Leistungserbringung durch die Skiregion betreffen, sind unverzüglich an die Skiregion bzw. an das Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen allfällige Ansprüche gegenüber der Skiregion, soweit gesetzlich zulässig, verloren.
Die Skiregion haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Eine Haftung der Skiregion ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Eine Haftung der Skiregion für Sach- und Personenschäden ist jedoch, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen bei individuellem Fehlverhalten, namentlich infolge:
- Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen, Absperrungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten.
- Missachten von Weisungen und Warnungen des Personals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahr
- Fahrlässigen oder vorsätzlich pflichtwidrigem Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
- Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Freeskiing, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
- Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bike-Wegen sowie Fahrwegen und Strassen
- Ungenügender Pistenpräparierung
In folgenden Fällen wird, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen:
- Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten
- Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ist
- Diebstähle im Skigebiet oder Personen- und Sachbeschädigungen durch Dritte
Im Übrigen richtet sich die Haftung der Skiregion im Wesentlichen nach den Richtlinien der Verkehrsicherungspflicht für Schneesportabfahrten und für Sommeraktivitäten. Die oben erwähnten Haftungsbeschränkungen bleiben jedoch in jedem Fall vorbehalten.
Für den sachgemässen Transport von Sportgeräten und Gepäck ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust sowie Gefährdung von Drittpersonen durch unsachgemässen Transport, wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ausgeschlossen.
Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der Skiregion beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
Die Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass weder Ihre Sicherheit noch die Sicherheit der anderen Fahrgäste und der Anlage noch die Umwelt gefährdet sind. Sie dürfen den Betriebsablauf keinesfalls behindern.
Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots wird keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen. Die Aufbewahrungsdepots sind Ende jeder Saison zu räumen. Danach wird der Inhalt entsorgt.
Der Kunde der Skiregion ist durch die Skiregion nicht versichert. Der Gast ist selbständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz wie zum Beispiel für Kranken- und Unfallversicherung etc. verantwortlich.
Die Skiregion behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Die aktuell gültige Version ist stets auf der Homepage der Skiregion aufgeschaltet.
Unter der Marke „Skiregion Adelboden-Lenk“ bilden mehrere Anbieter einen gemeinsamen Tarifverbund: Bergbahnen Adelboden-Lenk, Tschentenbahnen AG, Bergbahnen Engstligenalp AG, Elsigenalp-Bahnen AG, Skilifte Metschalp AG, Sportbahnen Jaunpass AG.
Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag wird jeweils direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend sind allfällige Haftungsansprüche, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, an die jeweilige Unternehmung zu richten, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist.
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Thun, Schweiz.
Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
12.1. Gültigkeit
Alle Tickets sind persönlich und nicht übertragbar (ausser Punktekarten). Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.
Die Tickets sind nur währen den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Tickets, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig.
Im Fall von Abend- und Spezialveranstaltungen gelten, die in Zusammenhang mit dem Angebot veröffentlichten, Bedingungen. Die vorliegenden AGB besitzen subsidiäre Geltung.
Die Tickets berechtigen zur Nutzung der erworbenen Angebote, Transportanlagen und/oder Abfahrten der Unternehmung.
Sämtliche Mehrtageskarten sind grundsätzlich linear (aufeinanderfolgende Tage) und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind die Wahl-Mehrtageskarten 5 von 7 Tagen und 10 von 14 Tagen, bei welchen der Gast innerhalb einer bestimmten Gültigkeitszeitraum selbst über die Nutzung entscheidet. Ungebrauchte Tickets werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen.
12.2. Ausweispflicht
Im Gebiet können jederzeit Kontrollen von jeglichen Fahrkarten vorgenommen werden. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Liftticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.
Ermässigte Fahrkarten sind nur mit einer Ermässigungskarte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss.
12.3. Verlust oder Diebstahl
Beim Kauf eines Tickets erhält der Käufer einen Kauf-/Sperrnummernbeleg. Nur gegen Vorlage dieses Beleges können Tickets bei Verlust oder Diebstahl ersetzt werden.
Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 sowie das Depot eines neuen Datenträgers von CHF 5.00 werden erhoben.
12.4. Missbrauch / Fälschung
Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und/oder die Transportunternehmungen am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gelten als Missbrauch. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Ticket oder ein Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.
Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Tickets werden eingezogen. Ein ordentliches Tagesticket muss erworben werden. Im Falle eines Missbrauchs wird überdies ein Zuschlag von CHF 200.00 erhoben. Bei Fälschung beträgt dieser Zuschlag CHF 400.00. Wer die bereits erwähnten Beträge nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Andernfalls kann der Gast des Skigebiets verwiesen werden. Bei Bestellung einer Sicherheit hat die Zahlung innert drei Tagen zu erfolgen. Ansonsten wird der Fall der Geschäftsstelle weitergeleitet und weitere Gebühren können erhoben werden. Der unvollendete Versuch einer missbräuchlichen Benützung hat dieselben Folgen.
Zivil- und Strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten.
12.5. Rückerstattungen
Tickets und Online-Voucher werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen/rückerstattet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen. Es entsteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsstörungen oder aufgrund saisonbedingten reduzierten Bahnbetrieb.
12.5.1. Keine Rückerstattung bei nicht Benützung der Anlagen
Nicht Benützen der Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, noch zur Änderung, noch zur Übertragung, noch zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Tickets.
12.5.2. Keine Rückerstattungen bei einem allfälligen Covid-Zertifikat
Ändern sich die behördlichen Vorschriften für Bergbahnen und/oder Wintersportgebiete in Bezug auf die Corona-Schutzmassnahmen (Bsp. Einführung, Änderung Zertifikatspflicht 3G oder 2G etc.) berechtigt die entsprechende Umsetzung durch die Skiregion nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Es besteht somit kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von gekauften Fahrkarten/Tickets und eine Rückerstattung wird ausgeschlossen.
12.5.3. Keine Rückerstattung bei Strommangel
Im Falle einer behördlich angeordneten oder aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen freiwilligen Schliessung aller Skigebiete im gesamten Geltungsbereich aufgrund von Stromrationierung gibt es keine Rückerstattung (Ausnahme Besitzer von Winter-Saisonkarten s. Punkt 12.5.7.1.).
12.5.4. Rückerstattung bei dynamisch bepreisten Tickets
Bei dynamisch bepreisten Tickets kommt die integrierte Versicherung „Europ Assistance“ zur Anwendung.
Die Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer pro rata temporis, die Entschädigung des ungenutzten Anteils des Skipasses aufgrund der nachstehenden Ereignisse:
- Im Falle Unfalles, Krankheit oder Tod des Versicherten
- Im Falle Unfalls, Krankheit oder Tod eines Angehörigen
- Wetterbedingungen: Sturm, Lawinengefahr sowie übermässiger Schneefall, der die Anzahl der in Betrieb befindlichen Liftanlagen (Sektio-nen) im Stationsbereich auf weniger als drei* reduziert (wenn die nächstgelegene Anlage mehr als 30 Minuten mit dem Auto/öffentlichen Verkehrsmitteln von Ferien-Aufenthalt- resp. Ferien-Übernachtungsort (Perimeter Touris-mus Adelboden-Frutigen-Lenk) entfernt ist.
*exkl. Kleinlifte und einzelne Skilifte: Konkrete Aufzählung siehe in den AVB von Europ Assistance unter www.adelboden-lenk.ch.
Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Alle Rückerstattungsanfragen müssen unverzüglich an „Europ Assistance“ gestellt werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
Weitere Details sind in den AVB von Europ Assistance unter www.adelboden-lenk.ch aufgeführt.
12.5.5. Rückerstattungen Gruppentickets, Skila-gertickets, Klassenlagertickets
Rückerstattungen bei Unfall oder Krankheit können nur mit der Skipassversicherung von Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG abgesichert werden (Aufpreis CHF 3.00 / Tag).
12.5.6. Rückerstattungen Top4-Skipass
Für den Top4-Skipass gelten die separaten Bedingungen von Top4 (siehe www.top4.ski).
12.5.7. Rückerstattungen Winter Saisonkarten Adelboden-Lenk
Allen Kunden wird empfohlen, beim Kauf einer Winter-Saisonkarte die Skipassversicherung von Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG abzuschliessen. Details sind in den AVB von Europ Assistance unter www.adelboden-lenk.ch aufgeführt. Es ist Sache des Kunden, unverzüglich allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.
Rückerstattungen können spätestens bis zum Ende der aktuellen Saison geltend gemacht werden, danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Eine Bearbeitungsgebühr kann abgezogen werden.
Ohne Versicherung besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung / Verlängerung bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrungen der Skiabfahrten, Schliessung von Skigebieten oder Teilen von Skigebieten aus Witterungsgründen, übermässiger Schneefall, Lawinengefahr etc.
Die Möglichkeit eines nachträglichen Versicherungsabschlusses wird nach erstmaliger Benützung des Passes ausgeschlossen.
12.5.7.1. Rückerstattung bei Betriebseinstellungen
Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung, freiwilligen Schliessung oder Teilschliessung aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder einem sonstigen Ereignis, unter anderem infolge Strommangellage, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer einer Saisonkarte Adelboden-Lenk eine Rückerstattung «pro rata temporis», d.h. es werden die nicht nutzbaren Tage im Verhältnis zur Saisondauer erstattet. Als Saisondauer gilt in diesem Fall der Zeitraum 1. Dezember 2023 – 1. April 2024.
Bei einem Kauf während oder nach einem Lockdown respektive angeordneter behördlicher oder freiwilliger Schliessung oder Teilschliessung des Skigebiets, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits angekündigten bzw. vergangenen Schliessung sondern lediglich bei zukünftigen Schliessungen. Die Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn die Skiregion Adelboden-Lenk im gesamten Gültigkeitsbereich für eine Dauer von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen schliessen muss. Schliessungen von 7 aufeinanderfolgenden Tagen und weniger berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Die Anzahl angeordneter Schliessungen ist in Zusammenhang mit einer Rückerstattung unerheblich. Bleiben Anlagen in Betrieb, entsteht kein Recht auf Rückerstattung.
12.5.8. Rückerstattungen Sommer-Saisonkarten Adelboden-Lenk und Lenk
Bei der Sommer-Saisonkarte Adelboden-Lenk sowie der Sommer-Saisonkarte Lenk gibt es keine Rückerstattung.
Die Buchungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, der Skiregion und weiteren Anbietern von touristischen Dienstleistungen, welche über den Webshop unter www.adelboden-lenk.ch verkauft werden.
13.1. Bestellarten
Es gibt drei unterschiedliche Bestellarten im Webshop der Skiregion.
13.1.1. Pick-Up
Das Ticket kann vor Ort an den Ticketautomaten oder den Verkaufsstellen gegen Vorweisen der Bestellbestätigung abgeholt werden.
13.1.2. Recharge
Das Ticket wird auf eine bereits bestehende KeyCard aufgeladen. Es ist kein Umtausch nötig.
13.1.3. Mobile/Print@Home
Einzelfahrten Tickets können als Barcode Ticket gebucht werden. Das Ticket kann ausgedruckt oder mobile direkt an den Leser am Drehkreuz gehalten werden. Es ist kein Umtausch nötig.
13.2. Auslieferung von Vouchern und Kaufbestätigungen
Die entsprechenden Vouchers/Kaufbestätigungen werden kostenlos via E-Mail versendet und müssen vom Kunden selbst ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden. Die Vouchers/Kaufbestätigungen sind bei Bedarf dem Bahn- oder Kassenpersonal in Papierform oder in elektronischer Form vorzuweisen.
Sollte der entsprechende Voucher dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei uns gutgeschrieben wurde, so erlischt die Gültigkeit des entsprechenden Tickets bis zur vollständigen Bezahlung und die Unternehmung ist berechtigt, die im Voucher verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller/Kunden identisch ist, ist für die Unternehmung unbeachtlich.
13.3. Kombiangebote/Erlebnisse
13.3.1. Definition Kombiangebot
Als Kombiangebot gilt die im Voraus festgelegte Verbindung einer Leistung der Skiregion (Ticket oder Skipass) und mindestens eine Dienstleistung eines externen Partners (z.B. Essen in einem Bergrestaurant). Das Kombiangebot wird immer zu einem Gesamtpreis angeboten.
13.3.2. Stornierungen/Rückerstattungen Kombiangebote
Gebuchte, bezahlte Kombiangebote können grundsätzlich nicht annulliert werden. Kann das Kombiangebot am gewünschten Tag aufgrund von Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt, Betriebsstörrungen, saisonbedingten reduzierten Bahnbetrieb oder behördlichen Anordnungen nicht durchgeführt werden, kann nach Absprache mit der Skiregion ein anderes Datum gewählt werden. Kann aufgrund der Verschiebung kein weiteres Datum während des Aufenthalts gefunden werden, wird die gebuchte Leistung in jedem Fall rückerstattet.
13.4. Haftung
Bei Eigenleistungen der Skiregion haftet die Skiregion lediglich für Leistungsstörungen, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen ist; jegliche weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist eine Haftung seitens der Skiregion insbesondere auch, wenn die Nichterfüllung bzw. nicht richtige Erfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten des Kunden;
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten Dritter, welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind;
- auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche nicht vorhersehbar oder abwendbar sind.
Sofern die Skiregion lediglich Vermittlungstätigkeiten erbringt und/oder einen Vertrag im Namen und auf Rechnung eines Leistungsträgers abschliesst, haftet die Skiregion lediglich für die ordnungsgemässe Buchung und Reservation der vermittelten Leistungen. Die Skiregion lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab, was die Leistung des Leistungsträgers betrifft. Jegliche Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistungen des Leistungsträgers sind ausschliesslich an den jeweiligen Leistungsträger zu richten.
Die Haftung für allfällige Produkteschäden richtet sich nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
Sollten vermittelte Dienstleistungen mangelhaft sein, ist die Skiregion in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt im Falle, dass der Kunde einen Schaden erleidet. Die Haftungsbeschränkungen gemäss vorstehenden Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Die Skiregion übernimmt ferner, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw.;
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge in der Skiregion, die der Kunde nicht bei der Skiregion gebucht hat.
13.5. Annullationen
Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden.
Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind stets zu beachten.
Den Anweisungen des Personals, insbesondere des Pisten- und Rettungsdienstes, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Missachtung von Weisungen des Personals kann den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge haben.
Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten. Die Öffnungszeiten der Anlagen und Abfahrten können jederzeit angepasst werden.
Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Diese Abfahrten sind gesichert und markiert, jedoch nicht präpariert, und es findet keine Pistenkontrolle statt.
Gemäss den Richtlinien von SKUS sind die Pisten in unserem Skigebiet exklusiv für Ski- & Snowboardfahrer bestimmt.
Menschen mit Behinderung auf Abfahrtsgeräten in sitzender Stellung, wie Mono- und Dualskibob, Uni-, Dual- und Tandemski usw. können zur Benutzung der Pisten und Abfahrten zugelassen werden, wenn sie fähig sind, die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer/-innen und Snow-boarder/ -innen zu befolgen, und wenn ihre Begleitper-sonen entsprechend ausgebildet sind.
Für Free-Rider und Variantenfahrer besteht eine Informationspflicht betreffend Lawinengefahr, gesperrten Wald- und Wildschutzgebieten und insbesondere betreffend Gefährdung von Drittpersonen.
Bei rücksichtslosem Verhalten (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, bei Befahren von Wald- und Wildschutzzonen sowie lawinengefährdeten Hängen) kann den sofortigen Entzug oder Sperrung der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge haben. Eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 200.- (bei Saison- & Jahreskarten CHF 400.-) ist zusätzlich fällig. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt. Der Bezug einer neuen Saison- oder Jahreskarte ist bis zur Bezahlung aller offenen Aufwand- und Umtriebsentschädigungen nicht gestattet.
Verunfallt der Kunde im Gebiet der Unternehmung und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden bei einer ordentlichen Rettung ein Betrag von maximal CHF 260.00 exkl. MwSt. zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Muss eine Rettung ausserhalb der markierten Pisten erfolgen, fallen höhere Kosten an. Kosten Dritter (Helikoptertransporte, Arzt, Alpine Rettung usw.) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Lenk, 01. September 2023