Zum Kauf berechtigt sind Personen mit dem zivil- wie auch dem steuerrechtlichen Wohnsitz in einer der folgenden Gemeinden: Adelboden, Aeschi, Boltigen, Därstetten, Erlenbach, Frutigen, Gsteig, Kandergrund, Kandersteg, Krattigen, Lauenen, Lenk, Oberwil, Reichenbach, Rougemont, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen.
*Wir behalten uns vor, bei den Gemeinden stichprobenartig Abfragen der Personalien sowie der Wohnsitzbestätigung zu machen. Missbrauch (nach Art. 57 Übertretungen, Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes) wird mit Busse bestraft. Bei Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig ohne Berechtigung ein «Saisonabo Einheimische» oder eine «Jahreskarte Einheimische» kaufen, wird das Saisonabonnement oder die Jahreskarte storniert, sämtliche bereits genutzte Tage einzeln in Rechnung gestellt sowie eine Busse von CHF 200.- verrechnet.